hörtest/AEP

Die Untersuchung auf Hörfähigkeit und der Ausschluss von Taubheit sind bei manchen Hunde- und Katzenrassen vorgeschrieben oder werden von verantwortungsvollen Züchtern vor Abgabe des Tieres durchgeführt. Im überwiegenden Fall handelt es sich hierbei um Erbkrankheiten.

Mit Hilfe einer audiometrischen Untersuchung können wir prüfen, ob das Gehör des Tieres geschädigt ist. Die Ableitung akustisch evozierter Potentiale (AEP) wird in der Regel in Narkose durchgeführt.

Wie bei einem EEG werden elektrische Aktivitäten gemessen. Hierzu werden Akupunkturnadelelektroden an der Kopfhaut des Tieres befestigt. Sie übertragen die Reaktionen, die durch einen mittels Luftleitungshörer fortgeleiteten Stimulus-Klick hervorgerufen werden. Anhand von Messdaten wird eine Messkurve erstellt.

Unsere Tierklinik ist eine von wenigen Tierkliniken in Deutschland, die diese Untersuchung durchführen können.